Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem 1. April 2024 ist die Veranlassung von in-vitro-diagnostischen Leistungen einheitlich auf Muster 10 vorzunehmen.
Hintergrund ist eine Einigung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des GKV-Spitzenverbandes auf eine Vereinheitlichung der Beauftragung von in-vitro-diagnostischen Untersuchungen. Konkret beauftragen Sie die in-vitro-diagnostischen Leistungen nach den Kapiteln 11, 19 und 32 sowie laboratoriumsmedizinischen Leistungen nach den Abschnitten 1.7, 8.5, 8.6 und 30.12.2 des EBM als Auftragsleistung ausschließlich mittels Muster 10 und nicht mehr mittels Muster 6.
Bitte beachten Sie diese Vorgaben bei der Beauftragung, damit die Abläufe in den Praxen und Laboren nicht erschwert werden.
Leistungen im Rahmen der Früherkennung Zervixkarzinom können Sie wie bisher über Muster 39 beauftragen.
Muster 10 bestellen
Informationen zur Bestellung von Muster 10 finden Sie auf der Website der KV Hessen.
Sie haben Fragen? Die info.line der KV Hessen hilft gerne weiter!
Mit freundlichen Grüßen Ihre Kassenärztliche Vereinigung Hessen |